Wichtige Entscheide der Gemeinde werden an der Gemeindeversammlung gefällt!

Das oberste Organ der Gemeinde ist die Gemeindeversammlung. Sie wird aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Die Gemeindeversammlung ist öffentlich und findet zwei Mal pro Jahr statt.

Aufgaben

Als oberstes Organ übt sie die Aufsicht über die Gemeindebehörden und sämtliche Zweige der Gemeindeverwaltung aus.

Zusätzlich hat sie folgende Aufgaben:

  • Festlegung des Budgets und des Steuerfusses
  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Beschlussfassung über Verpflichtungskredite
  • Erlass von Reglementen
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer

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