Neben den Einwohnergemeinden gibt es im Kanton Aargau in vielen Gemeinden auch Ortsbürgergemeinden. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung und bestehen aus der Gesamtheit der Personen, welche im Besitz des Ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Gemeinde wohnen. In Hägglingen besitzen rund 330 Personen das Ortsbürgerrecht.

Der Gemeinderat ist die ordentliche Verwaltungs- und Vollzugsbehörde der Ortsbürgergemeinde. Jährlich findet eine Ortsbürgergemeindeversammlung im resp. beim Forsthaus statt, zu welcher die stimmberechtigten OrtsbürgerInnen eingeladen werden.

Die Ortsbürgerkommission ist ein zusätzliches Gremium, das organisatorisch dem Gemeinderat unterstellt ist und von diesem auf die Dauer einer Amtsperiode gewählt wird. Sie dient der operativen und beratenden Unterstützung des Gemeinderates in den Belangen der Ortsbürgergemeinde.

Zusammensetzung:
Ortsbürgerkommission
Finanzkommission

Aufgaben Ortsbürgerkommission:

  • Erhalten des Ortsbürgertums
  • Traditionsbewusstsein fördern
  • Wurzeln, Bindung und Stolz der Hägglinger Einwohner fördern
  • Gestaltung der Dorfentwicklung
  • Förderung der Kultur
  • Pflege und Bewirtschaftung von eigenem Wald und Kulturland
  • Unterhalt und Pflege des Forsthauses und Umgebung
  • Unterhalt und Pflege Maiengrünturm

Aufnahmebedingungen ins Ortsbürgerrecht

Gemäss § 3 des Reglements über das Ortsbürgerrecht kann ins Ortsbürgerrecht entgeltlich oder unentgeltlich aufgenommen werden, wer

  • Hägglingen als seine Heimat betrachtet und sich mit seinen Traditionen verbunden fühlt.
  • sich für die Belange der Ortsbürgergemeinde interessiert und sich daran beteiligt.
  • das Gemeindebürgerrecht von Hägglingen besitzt.
  • Bereit ist, sich an den Bestrebungen der Ortsbürgergemeinde zu beteiligen.
  • mindestens 15 Jahre in Hägglingen wohnhaft ist.

Reglement über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht (PDF, 52 kB)

Traditionelle Anlässe

Die Ortsbürgerkommission pflegt lokale Traditionen und organisiert zwei wichtige Anlässe pro Jahr:

  • Waldbereisung Die Waldbereisung dient der Begehung des Gemeindewaldes, dem Austausch mit Fachpersonen sowie der Information der Ortsbürger über Waldzustand, Pflege und geplante Massnahmen.
  • Weihnachtsbaumverkauf Im Dezember findet der traditionelle Weihnachtsbaumverkauf beim Forsthaus statt. Die Bäume stammen in der Regel aus dem eigenen Wald und der Anlass stärkt die Verbundenheit zwischen Ortsbürgergemeinde und Bevölkerung.

Forsthaus Hägglingen

Das Forsthaus befindet sich im Gebiet Saalhau. In der gemütlichen und neu renovierten Stube finden bis zu 50 Personen Platz.

Informationen rund um das Forsthaus

Maiengrünturm

Die Ortsbürgergemeinde wurde durch die Schenkung der Erbengemeinschaft Gottfried und Maria Geissmann-Huber, namentlich Marcel Geissmann und Alice Wohler-Geissmann, zur Eigentümerin des bekannten Maiengrünturms.

Im Oktober 2018 wurde der Verein MaiengrünturmExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gegründet. Der Verein bezweckt die Instandsetzung, den Betrieb und den Unterhalt des bestehenden Aussichtsturmes auf dem Maiengrün