Einbürgerung von Schweizer/innen
Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht von Hägglingen stellen.
Voraussetzung ist ein Wohnsitz von insgesamt 3 Jahren in Hägglingen, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs sein muss..
Die Einbürgerung wird vom Gemeinderat ausgesprochen.
Die Formulare und die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier oder rufen Sie uns an.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 056 616 60 20 | kanzlei@haegglingen.ch |