Beleuchtungsentschädigung 2026
Der Kanton Aargau leistet gemäss Strassengesetz eine Abgeltung an Beleuchtungsanlagen für Innerortsstrecken von Kantonsstrassen. Diese müssen den technischen und betrieblichen Anforderungen der Kantonsstrassenverordnung entsprechen. Die Abgeltung beträgt pro Kalenderjahr pauschal
Fr. 200.- pro Leuchtpunkt. 59 Leuchten auf dem Gemeindegebiet Hägglingen entsprechen dem Anforderungsprofil. Hägglingen erhält demnach eine Entschädigung von Fr. 11’800.-.