Illegale Abfallverbrennung
Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist verboten. Abfälle wie Kunststoff, Verpackungen, Kehricht oder behandeltes Holz sind über die vorgesehenen Sammlungen, Sammelstellen oder einen bewilligten Entsorgungsbetrieb zu entsorgen. In Cheminées und Öfen darf nur naturbelassenes oder unbehandeltes Holz verbrannt werden. Das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen ist in Wohngebieten ebenfalls verboten. Widerhandlungen können mit einer Busse von bis zu 2'000 Franken bestraft werden. Massgebend sind § 12 des Reglements zur Abfallentsorgung und § 16 des Polizeireglements.