Urnenaufstellung im Gemeindehaus
Für die eidg. Volksabstimmung vom 27. September 2026 ist die Urne wie folgt aufgestellt:
Sonntag, 27. September 2026 09.00 – 09.30 Uhr
Die Stimmberechtigten haben persönlich an der Urne zu erscheinen; Stellvertretung ist nur unter Ehegatten sowie eingetragenen Partnern zulässig. Wer nicht persönlich an der Urne erscheint (Stv. durch Ehegatte/eingetragener Partner oder briefliche Stimmabgabe), muss seinen Stimmrechtsausweis unterschreiben!