Verfallsanzeigen Steuern

20. August 2026

Das Kantonale Steueramt verschickt im September die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuern 2026. Diese sind bis 31. Oktober 2026 zu bezahlen. Für ausstehende Beträge werden im November Mahnungen verschickt. Dafür wird eine Mahngebühr von Fr. 35.00 erhoben. Zudem wird ab dem Fälligkeitstermin ein Verzugszins von 4.5 Prozent verrechnet. Bleiben die Steuern nach der Mahnung weiterhin offen, wird ohne weitere Ankündigung die Betreibung eingeleitet. Die Gebühr dafür beträgt Fr. 100.00.

Ist eine fristgerechte Zahlung nicht möglich, kann in begründeten Fällen mit der Abteilung Finanzen Dottikon | Hägglingen eine verbindliche Abzahlungs-Vereinbarung getroffen werden: Tel. 056 616 61 10, finanzen@dottikon.ch.

Ist der provisorisch fakturierte Steuerbetrag wesentlich zu hoch oder zu tief, kann die Abteilung Steuern Hägglingen | Dottikon die Rechnung auf Verlangen anpassen: Tel. 056 616 60 22, steuern@haegglingen.ch.

Auf zu viel bezahlten Steuern wird ein Vergütungszins von 0.25 Prozent gewährt. Allfällige Steuerguthaben werden zunächst mit offenen Forderungen, Zinsen, Bussen und Gebühren verrechnet. Nicht verrechnete Guthaben werden zurückerstattet.