Öffentliche Widmung Moosweg

16. Juli 2026

Im November 2025 hat der Gemeinderat über die Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung eines öffentlichen Fuss- und Fahrwegrechts auf dem Moosweg informiert. Mit Verfügung vom 29. Juni 2026 hat der Gemeinderat den Moosweg dem öffentlichen Gebrauch (Gemeingebrauch) gewidmet. Der Weg steht damit künftig Fussgängerinnen und Fussgängern, Motorfahrzeugen, Fahrrädern sowie fahrzeugähnlichen Geräten grundsätzlich zur Benützung offen. Die gemeinderätliche Verfügung ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Darüber hinaus beabsichtigt der Gemeinderat für den Moosweg das Verfahren zur Einführung eines Fahrverbots für Motorwagen - ausgenommen Zubringerdienst - einzuleiten und öffentlich aufzulegen. Mit der Widmung übernimmt die Einwohnergemeinde Hägglingen die Verantwortung für die Erhaltung des Mooswegs.