Einhaltung der Ruhezeiten
Was gibt es Schöneres, als sich bei diesem schönen Wetter Draussen aufzuhalten…Nutzen Sie die Gelegenheit und geniessen Sie Aktivitäten im Freien. Aber denken Sie dabei bitte auch an die Nachbarschaft und die geltenden Ruhezeiten. Gemäss dem regionalen Polizeireglement ist in Wohngebieten von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 bis 06.00 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, der Betrieb von Baumaschinen etc.) untersagt. Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist zudem das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, verboten. Die Landwirtschaft hat in der Regel mit lärmigen Erntearbeiten die Ruhezeiten ebenfalls einzuhalten. Dringende, wetterabhängige Arbeiten für die Landwirtschaft- und Gärtnereibetriebe sind davon aber ausgenommen.