Ausbleibende wie auch verspätet geleistete Kinderunterhaltszahlungen von getrennt lebenden Elternteilen können zu einer wirtschaftlichen Notlage für das Kind führen. Die Gemeinde kann aushelfen, indem sie Unterhaltszahlungen an Kinder bevorschusst oder den Gläubigern eine Inkassohilfe anbietet.

Nähere Auskünfte erteilt der Sozialdienst.

Beiliegend finden Sie das Anmeldeformular.

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