Einbürgerung von Schweizer/innen
Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht von Hägglingen stellen.
Voraussetzung ist ein Wohnsitz von insgesamt 3 Jahren in Hägglingen, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs sein muss..
Die Einbürgerung wird vom Gemeinderat ausgesprochen.
Die Formulare und die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier oder rufen Sie uns an.