Abmeldung, Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Bitte denken Sie daran sich bei den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen abzumelden. Für die Abmeldung können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbeikommen oder den Wegzug online via eUmzug melden.
Für die persönliche Abmeldung nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
SchweizerInnen
- Pass oder Identitätskarte
AusländerInnen
- Identitätskarte, Personalausweis oder Pass
- Ausländerausweis
Abmeldung ins Ausland
Bei einer Abmeldung ins Ausland ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Folgende Informationen sind nötig:
- Auslandsadresse
- Kontaktadresse in der Schweiz
Bitte denken Sie zudem an folgende wichtige Themen im Zusammenhang mit dem Wegzug:
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Meldeformular_zur_Wohnadresse_Minderjahriger_2.pdf (PDF, 412.9 kB) | Download | 0 | Meldeformular_zur_Wohnadresse_Minderjahriger_2.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 056 616 60 20 | einwohnerdienste@haegglingen.ch |