Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Vergessen Sie nicht, sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten abzumelden und in der neuen Wohngemeinde anzumelden.


SchweizerInnen
Die Abmeldung muss persönlich am Schalter erfolgen. Für die Abmeldung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Identifikationsausweis (Pass, Identitätskarte)
  • Meldebestätigung


AusländerInnen
Die Abmeldung muss persönlich am Schalter erfolgen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Identifikationsausweis (Pass, Identitätskarte, Personalausweis)
  • Ausländerausweis
  • Meldebestätigung

Sie können sich auch rund um die Uhr abmelden unter folgendem Link: eUmzug


Abmeldung ins Ausland
Bei einer Abmeldung ins Ausland ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Folgende Informationen sind nötig:

  • Auslandsadresse
  • Kontaktadresse in der Schweiz

 

Bitte denken Sie zudem an folgende wichtige Themen im Zusammenhang mit dem Wegzug:

Zugehörige Objekte

Name
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