Die Einreichungsfrist für die Steuererklärungen von unselbstständig Erwerbenden ist Ende März, bei selbstständig Erwerbenden und sekundär Steuerpflichtigen Ende Juni.

Fristerstreckungen können beim Gemeindesteueramt oder im Internet unter «eFristenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.» auf der Seite des kantonalen Steueramtes Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.verlangt werden.

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