Vorsorgeauftrag: Selbstbestimmt und rechtzeitig vorsorgen

22. Oktober 2026

Wer nach einem Unfall, wegen einer Krankheit oder im Alter urteilsunfähig wird, kann seine persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten möglicherweise nicht mehr selbst regeln. Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer Sie in dieser Situation vertreten soll. Der Auftrag kann persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten umfassen. Der Vorsorgeauftrag muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden. Informieren Sie die beauftragte Person und weitere Vertrauenspersonen über den Aufbewahrungsort. Im Zivilstandsregister (Zivilstandsamt des Wohnortes) kann eingetragen werden, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo er aufbewahrt wird. Das Zivilstandsamt bewahrt den Vorsorgeauftrag jedoch nicht selbst auf. Überprüfen Sie den Vorsorgeauftrag bei wichtigen Veränderungen, zum Beispiel nach einem Umzug, einer Trennung oder dem Tod der beauftragten Person. Wird eine Person urteilsunfähig, prüft das zuständige Familiengericht als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), ob der Vorsorgeauftrag gültig ist und in Kraft gesetzt werden kann. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ag.ch/de/themen/soziales-gesellschaft/kindes-und-erwachsenenschutz/erwachsene/eigene-vorsorge/vorsorgeauftragExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder unter www.prosenectute.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..