Umzug/Wegzug; nicht vergessen…

17. September 2026

Da bei einem Wegzug viele Erledigungen anfallen, passiert es schnell, dass wichtige Dinge vergessen gehen. Daher erinnern wir an dieser Stelle gerne daran, dass bei einem Umzug/Wegzug veranlasst werden muss, dass die Wasser-, Wärme- und Stromzähler abgelesen werden müssen. Geht dies vergessen, erhalten Sie später auch die Rechnungen Ihres Rechtsnachfolgers. Hier die Details dazu:
Wasserzähler ablesen:

•Sind Sie bereits direkter Kunde unserer Wasserversorgung (d.h. Sie erhalten die Wasserrechnung von uns)? Dann melden Sie sich bitte mindestens 10 Tage vor dem Umzug direkt per Mail an wasserversorgung@haegglingen.ch und vereinbaren einen Termin.

•Sie erhalten Ihre Wasserrechnung jeweils über Ihre Wohnungsverwaltung? Dann melden Sie sich bitte bei der Verwaltung, damit diese die nötigen Schritte in die Wege leitet.

Stromzähler ablesen:
Unter www.aew.ch/umzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie Ihren Umzug/Wegzug melden, damit die AEW innert fünf Tagen den Zählerstand ablesen kann. Sie sind so lange für den Stromverbrauch in der bisherigen Wohnung haftbar, bis die AEW Energie AG die Umzugsmeldung erhalten hat (AGB-NS Artikel 21. Meldepflichten).