Krankenkassenprämienverbilligung 2026
Einwohnerinnen und Einwohner in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können beim Kanton Aargau Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung beantragen. Hier die wichtigsten Informationen: Die SVA Aargau sendet im September 2026 potenziell anspruchsberechtigten Personen (Basis bildet die def. Steuerveranlagung 2024) einen Anmeldecode. Wenn Sie keinen Code erhalten haben, können Sie diesen ab Oktober 2026 unter www.sva-ag.ch/pvExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bestellen. Ihren Code geben Sie innerhalb von 6 Wochen unter www.sva-ag.ch/pv-onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ein. Zusätzlich zum Code halten Sie Ihre AHV-Nummer bereit. Der Antrag auf Prämienverbilligung 2027 muss zwingend bis Ende 2026 eingereicht werden. Sofern Sie Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, ist eine Code-Bestellung nicht notwendig (über Ihren Anspruch auf Verbilligungsbeiträge wird die SVA Ihre Krankenkasse direkt informieren). Alles klar? Bei Fragen helfen wir Ihnen von der kommunalen SVA-Zweigstelle (Tel. 056 616 60 22) gerne weiter.