Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen auszufüllen, die per 31.12. ihren Wohnsitz im Kanton Aargau haben.

Bei einem Wohnsitzwechsel erfolgt die Besteuerung für das ganze Kalenderjahr durch diejenige Gemeinde, in welcher sich der Wohnsitz Ende Jahr befand.

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