Stipendienvergabe
Der Gemeinderat hat gestützt auf die Bestimmungen der verschiedenen Stiftungsurkunden für das Schuljahr 2025/2026 ein eingegangenes Gesuch geprüft. Dieses musste jedoch aufgrund der fehlenden, ausreichenden Bedürftigkeit abgelehnt werden. In dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Stiftungskapitalien nach den heutigen Geldverhältnissen relativ bescheiden sind. Der Gemeinderat ist deshalb im Interesse künftiger Bewerberinnen und Bewerber dankbar, wenn Stipendienempfänger, welche später in bessere wirtschaftliche Verhältnisse gelangen, von der Rückerstattungsmöglichkeit Gebrauch machen.