Rückschnitt Hecken, Bäume und Sträucher bis am 4. September 2025
Der Gemeinderat bittet die Anstösser an öffentlichen Strassen ihre Hecken, Bäume und Sträucher längs der Strassen und Wege zu überprüfen und alle in den Luftraum des Strassengebietes hinausragende Pflanzenteile bis zur Hinterkante des Gehwegabschlusses zurückzuschneiden. Überhängende oder bodendeckende Pflanzen sind von Rand- und Wassersteinen zu beseitigen, damit die Reinigungsarbeiten nicht behindert werden. Es ist auch besonders darauf zu achten, dass Strassensignale, Wegweiser, Hydranten und Strassenlampen nicht überwachsen werden. Für den Rückschnitt steht die Grünabfuhr (z.B. am 26. August 2025) gebührenpflichtig zur Verfügung. Der Gemeinderat und die Verkehrsteilnehmenden danken Ihnen.