Die sommerlichen Temperaturen laden wieder ein, vermehrt Zeit im Freien und im Wald zu verbringen. Es wird darum in Erinnerung gerufen, dass Biken im Wald nur auf Waldstrassen und auf den bewilligten Trails im Gebiet «Birchdreieck» erlaubt ist. Damit der Lebensraum der Wildtiere nicht gestört wird, ist das Biken abseits von Waldwegen und ausserhalb von bewilligten Trails, beispielsweise quer durch den Wald, verboten. Den Sportlerinnen und Sportlern wird für die Einhaltung des Verbots bestens gedankt.