Information über durchgeführte Radarkontrollen
Im Rahmen der polizeilichen Tätigkeit informiert die Regionalpolizei Wohlen über nachfolgend durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen: Am 28. Februar 2025 resp. 11. März 2025 wurden an der Maiengrünstrasse (Nebenstrasse innerorts, erlaubte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) resp. an der Eichgasse (Nebenstrasse innerorts, erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h), innerhalb von rund 1.5 Stunden 60 resp. 17 Fahrzeuge gemessen, wovon 3 resp. 6 Übertretungen registriert wurden.