Familienergänzende Kinderbetreuung Hägglingen; Anspruch auf Bundesfinanzhilfen
Die Einwohnergemeinde Hägglingen leistet im Rahmen des von der Gemeindeversammlung beschlossenen Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung und der dazugehörigen Ausführungsbestimmungen seit 1. August 2018 Subventionen zu Gunsten der familienergänzenden Kinderbetreuung.
Gerne rufen wir im Folgenden die Bedeutung und den Inhalt des Reglements in Erinnerung:
- Das Reglement regelt die finanziellen Beteiligungen durch die Gemeinde Hägglingen an der familienergänzenden Kinderbetreuung und die Voraussetzungen dafür.
- Die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung bezweckt die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu erleichtern und die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und die Chancengleichheit der Kinder zu verbessern.
- Unterstützt werden Erziehungsberechtigte, die in der Gemeinde Hägglingen wohnhaft/steuerpflichtig sind und das massgebende Einkommen unter dem vom Gemeinderat festgelegten Grenzbetrag liegt.
Gesuche um Betreuungsbeiträge können durch die Erziehungsberechtigten mit dem entsprechenden Formular bei der Gemeindeverwaltung Hägglingen eingereicht werden. Das Formular sowie das dazugehörige Reglement inkl. Ausführungsbestimmungen können auf der Homepage www.haegglingen.ch oder auch am Schalter der Verwaltung bezogen werden.