Einhaltung der Ruhezeiten
Die schönen Sommertage laden dazu ein, Aktivitäten im Freien zu unternehmen und sich draussen aufzuhalten. Wir bitten Sie, dabei aber auch an die Nachbarschaft zu denken und die geltenden Ruhezeiten einzuhalten. Gemäss dem regionalen Polizeireglement ist in Wohngebieten von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 bis 06.00 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, der Betrieb von Baumaschinen etc.) untersagt. Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist zudem das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, verboten. Die Landwirtschaft hat grundsätzlich mit lärmigen Erntearbeiten die Ruhezeiten ebenfalls einzuhalten. Dringende, wetterabhängige Arbeiten für die Landwirtschaft- und Gärtnereibetriebe sind in begründeten Ausnahmefällen davon ausgenommen.