1. Februar 2024

Unser Räumungsdienst hat diesen Winter bereits zahlreiche Einsätze geleistet und dafür gesorgt, dass Automobilisten und Fussgänger sicher am Zielort ankommen. An dieser Stelle ein HERZLICHES DANKESCHÖN von Seiten des Gemeinderates! Rückmeldungen der Räumungsequipe zeigen jedoch, dass Fahrzeuge welche entlang der öffentlichen Strassen und auf öffentlichen Plätzen parkiert sind, die Winterdienstarbeiten erheblich erschweren oder gar verunmöglichen. Weiter besteht die Gefahr, dass solche Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseite geschobene Schneemassen beschädigt werden. Die Gemeinde lehnt die Haftpflicht für solche Schäden ab. Weiter werden folgende Hinweise gemacht:

  • Das Ablagern von Schnee oder Eis auf öffentlichem Grund ist untersagt.
  • Die durch Räumungsarbeiten entstandenen Schneemaden sind zu dulden.
  • Störende Bäume, Sträucher und Pflanzen sind – auch entlang von Privatstrassen, bei welchen die Schneeräumung durch die Gemeinde durchgeführt wird - entsprechend der Strassenabstandsverordnung zurückzuschneiden. Dadurch kann verhindert werden, dass Äste/Sträucher, welche aufgrund der Schneelast herunterhängen, die Räumungsarbeiten behindern.
  • Fahrzeuge auf dem Gemeindehaus-Parkplatz sind gemäss Parkordnung bis um 06.00 Uhr wegzustellen.
  • Vor den Wintermonaten sind alle nicht frostsicheren Trinkwasserleitungen und Wasseranschlüsse (z.B. Gartenbewässerung etc.) zu entleeren.