Rückschnitt Hecken, Bäume und Sträucher bis am 4. September 2026

13. August 2026

Der Gemeinderat bittet die Anstösser an öffentlichen Strassen und Gehwegen ihre Hecken, Bäume und Sträucher längs der Strassen und Wege zu überprüfen und alle in den Luftraum des Strassengebietes hinausragende Pflanzenteile bis zur Hinterkante des Gehwegabschlusses bzw. 50 cm ab der Fahrbahn zurückzuschneiden. Überhängende oder bodendeckende Pflanzen sind von Rand- und Wassersteinen und Stellriemen zu beseitigen, damit die Reinigungsarbeiten nicht behindert werden. Dabei ist auch besonders darauf zu achten, dass Strassensignale, Wegweiser, Hydranten und Strassenlampen nicht überwachsen bzw. in ihrer Funktion nicht behindert werden. Für den Rückschnitt steht die Grünabfuhr (z. B. am 25. August 2026) gebührenpflichtig zur Verfügung. Der Gemeinderat und die Verkehrsteilnehmenden danken Ihnen.

Grafische Darstellung der Vorschriften zum Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken entlang von Strassen und Gehwegen mit den einzuhaltenden Abständen und Lichtraumprofilen