Bewässerungsverbot wegen Trockenheit
Der Gemeinderat Hägglingen hat aufgrund der anhaltenden Trockenperiode ein Bewässerungsverbot beschlossen. Der Trinkwasserverbrauch liegt derzeit deutlich über dem Durchschnitt und kann trotz zusätzlichem Bezug über die Bünztalleitung langfristig nicht gedeckt werden. Der Grundwasserspiegel ist seit Anfang Juni merklich gesunken und die Quellerträge sind seit längerem reduziert.
Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung ist es ab Freitag, 26. Juni 2026, 06.00 Uhr, verboten:
- Rasen und Gärten zu bewässern
- Schwimm- und Badebecken, Schwimmteich- und Teichanlagen zu befüllen/nachzufüllen
- Waschen und Abspritzen von Plätzen und Fahrzeugen
Die Rasenflächen der Gemeinde sowie die Fussballspielplätze werden ebenfalls nicht mehr bewässert. Weiter wurden die öffentlichen Brunnen abgestellt.
Gräber, Balkonpflanzen, kleinere Blumenbeete, Hecken, Obst und Gemüse dürfen sparsam und nur mit der Giesskanne bewässert werden. Die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen bleibt bis auf weiteres, jedoch nur eingeschränkt, möglich.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres und bleibt auch bei allfälligen Niederschlägen in Kraft, bis es vom Gemeinderat offiziell aufgehoben wird.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung um Verständnis und dankt für einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser.
Gemeinderat Hägglingen
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Bewässerungsverbot ab 26. Juni 2026 (PDF, 132 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Bewässerungsverbot ab 26. Juni 2026 |