Meldepflicht für Solaranlagen

5. Juni 2026

Genügend angepasste und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Solaranlagen dürfen auf Dächern grundsätzlich ohne Baubewilligung erstellt werden. Die Erstellung von Solaranlagen muss allerdings dem Gemeinderat gemeldet werden. Solaranalagen, die in Schutzzonen oder auf Schutzobjekten erstellt werden, sind hingegen baubewilligungspflichtig. Für die Meldung von neu geplanten Solaranlagen steht ein kantonales Formular zur Verfügung. Dieses finden Sie auf www.ag.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..