SVA-Zweigstelle; Änderungen ab 1. Januar 2026
Bei der SVA-Zweigstelle gibt es ab dem 1. Januar 2026 eine organisatorische Anpassung. Der Gemeinderat Dottikon hat entschieden, die SVA-Zweigstelle ab Jahresbeginn wieder in die eigene Verwaltung zu integrieren. Damit endet die bisher gemeinsame Führung der SVA-Zweigstellen durch die Abteilung Steuern Hägglingen. Für Hägglingen bedeutet dies Folgendes:
- Die Abteilung Steuern Hägglingen führt ab 2026 ausschliesslich die SVA-Zweigstelle Hägglingen weiter.
- Für die Bevölkerung der Gemeinde Hägglingen ändert sich in der Zuständigkeit und Erreichbarkeit der SVA-Zweigstelle nichts. Die Dienstleistungen werden wie bisher erbracht.
Bei Fragen steht die SVA-Zweigstelle Hägglingen unter der Telefonnummer 056 616 60 22 oder per Mail gemeindezweigstelle@haegglingen.ch gerne zur Verfügung