Ausserordentliche Ortsbürgergemeindeversammlung; Übertragung Baurecht
Mitte September 2025 wurde der Gemeinderat von der Swiss Life AG darüber informiert, dass sie im Rahmen einer strategischen Immobilieninvestition beabsichtigt, die Liegenschaft des Pflegezentrums Senevita Am Maiegrüen in Hägglingen zu erwerben. Nach der Eigentumsübertragung wird die Betreiberin, die Senevita AG, die gesamte Liegenschaft langfristig mieten und den Betrieb wie gewohnt weiterführen. Zum Kaufobjekt gehört auch die Parzelle Nr. 502. Die Eigentümerin, die Ortsbürgergemeinde Hägglingen, hat diese Parzelle im Jahre 2018 im Baurecht der Senevita AG übertragen. Gemäss Baurechtsvertrag ist eine Übertragung des Baurechts grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der Zustimmung der Ortsbürgergemeindeversammlung. Um das Vorhaben der Anlagestiftung Swiss Life und der Senevita AG nicht zu verzögern, hat der Gemeinderat beschlossen, das Geschäft „Übertragung Baurechtsvertrag für die Parzelle Nr. 502“ an einer ausserordentlichen Ortsbürgergemeindeversammlung zu behandeln.
m Sinne einer optimalen Synergiennutzung findet diese ausserordentliche Versammlung am Freitag, 28. November 2025, um 19.15 Uhr in der Mehrzweckhalle Hägglingen statt (vor der Einwohnergemeindeversammlung). Die offizielle Einladungsbroschüre mit detaillierten Informationen wird wie gewohnt frühzeitig allen Stimmberechtigten zugestellt.