Verfallsanzeigen Steuern

28. August 2025

Gemäss § 77 Abs. 2 Steuergesetzverordnung sind die Steuerpflichtigen, welche im September die Steuern des laufenden Jahres noch nicht bezahlt haben, auf den Verfalltag und die Folgen einer verspäteten Zahlung aufmerksam zu machen. Das Kantonale Steueramt verschickt deshalb im September die Verfallsanzeigen. Die prov. Steuern 2025 sind am 31. Oktober 2025 zur Zahlung fällig. Im November werden für die ausstehenden Steuern die Mahnungen zugestellt (Mahngebühr Fr. 35.00). Ausserdem wird nach dem Fälligkeitstermin ein Verzugszins von 5 Prozent verrechnet. Nach der Mahnung wird für immer noch offene provisorische Steuern 2025 ohne weitere Ankündigung die Betreibung eingeleitet (Gebühr für die Betreibung Fr. 100.00). Sollte eine fristgerechte Zahlung nicht möglich sein, kann mit der Abteilung Finanzen Dottikon | Hägglingen (Tel. 056 616 61 10 / finanzen@dottikon.ch) in ausreichend begründeten Fällen eine verbindliche Abzahlungsvereinbarung getroffen werden. Falls der provisorische fakturierte Steuerbetrag zu hoch oder zu tief ist, kann die Abteilung Steuern Hägglingen | Dottikon (Tel. 056 616 60 22 / steuern@haegglingen.ch) die Rechnung bei wesentlichen und begründeten Abweichungen auf Verlangen anpassen. Auf zu viel bezahlten Steuern wird ein Vergütungszins von 0.75 Prozent gewährt und bei der definitiven Veranlagung abgerechnet. Allfällige Steuerguthaben werden zuerst mit anderen offenen Steuerforderungen, Zinsen, Bussen und Gebühren verrechnet (§ 223c Abs. 3 Steuergesetz). Nicht verrechnete Guthaben werden zurückerstattet.