Mahngebühr bei Nichtabgabe der Steuererklärung 2024

13. Juni 2025

Anfangs Juli 2025 werden die ersten Mahnungen erstellt. Dabei werden folgende Gebühren erhoben: Erste Mahnung Fr. 35.00, zweite Mahnung Fr. 50.00.

Wir bitten alle säumigen Steuerpflichtigen die Steuererklärung bis am 30. Juni 2025 abzugeben oder unter www.ag.ch/steuern eine entsprechende Fristverlängerung zu beantragen. Per Mail an steuern@haegglingen.ch oder per Telefon unter 056 616 60 22 kann ebenfalls eine Fristverlängerung verlangt werden. Danke für Ihre Mitarbeit.