Meldepflicht für Solaranlagen
Genügend angepasste und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Solaranlagen dürfen auf Dächern grundsätzlich ohne Baubewilligung erstellt werden. Die Erstellung von Solaranlagen muss allerdings dem Gemeinderat gemeldet werden. Solaranalagen, die in Schutzzonen oder auf Schutzobjekten erstellt werden, sind hingegen baubewilligungspflichtig. Für die Meldung von neu geplanten Solaranlagen steht ein kantonales Formular zur Verfügung. Dieses kann im Internet Kanton Aargau, Energiegewinnung aus Solarenergie bezogen werden. Dieses Formular erfasst die technischen Angaben der Anlage und ist zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen beim Gemeinderat einzureichen.