20. März 2025

Wieder ist ein Jahr vergangen und die Erhebung der Hundetaxe sowie die Nachführung der Hundekontrolle stehen an. Die Rechnungen für das Hundesteuerjahr 2025 werden anfangs Mai verschickt. Bitte melden Sie sich bis Mitte April 2025, falls Sie Ihren Hund nicht mehr besitzen. Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.00 und ist innert 30 Tagen zu begleichen.

Alle Hunde im Alter ab 3 Monaten sind meldepflichtig. Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, sind aufgefordert, den Hund bei der Gemeindekanzlei Hägglingen anzumelden. Dabei müssen Kopien von folgenden Dokumenten eingereicht werden:

  • Hundeausweis (Kreditkartenformat, Aussteller: AMICUS) oder Heimtierpass
  • Massnahmen bei verhaltensauffälligen Hunden
  • Halteberechtigung für einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential

Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei (Tel. 056 616 60 20) gerne für Auskünfte zur Verfügung