Meldepflicht für Tagespflegeplätze
Auch Tageseltern, welche regelmässig Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt in ihrem Haushalt betreuen, unterstehen der Eidgenössischen Pflegekinderverordnung (PAVO). Tagespflegeplätze sind meldepflichtig und sind vor der Aufnahme der Kinder dem Gemeinderat zu melden. Anmeldungen können an die Gemeindekanzlei gerichtet werden, welche auch gerne weitere Auskünfte erteilt.