9. Januar 2025

Die Abteilung Finanzen Dottikon | Hägglingen legt dem Gemeinderat die Liste der buchhalterisch abzuschreibenden Steuer- und übrigen Forderungen für das Jahr 2024 vor. Es müssen Steuerforderungen in der Höhe von Fr. 17'007.70 (Budget: Fr. 70'000.00) und übrige Forderungen von Fr. 1'994.25 abgeschrieben werden. Die administrative Abschreibung hat gegenüber der Steuerschuldnerin oder dem Steuerschuldner keine Wirkung, es handelt sich um ein rein buchhalterisches Vorgehen. Im Rahmen der Verlustscheinbewirtschaftung wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Schuldnerinnen und Schuldner überprüft und bei positiver Aussicht das Betreibungsverfahren fortgesetzt.