7. November 2024

Im Hinblick auf die bevorstehenden Wintermonate werden die Motorfahrzeugbesitzer angehalten, ihre Fahrzeuge nicht entlang der öffentlichen Strassen und auf öffentlichen Plätzen zu parkieren. Die Winterdienstarbeiten werden dadurch erheblich erschwert oder gar verunmöglicht. Es besteht die Gefahr, dass solche Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseite geschobene Schneemassen beschädigt werden. Die Gemeinde lehnt die Haftpflicht für solche Schäden ab. Das Ablagern von Schnee oder Eis auf öffentlichem Grund ist untersagt. Die durch Räumungsarbeiten entstandenen Schneemaden sind zu dulden. Störende Bäume, Sträucher und Pflanzen sind – auch entlang von Privatstrassen, bei welchen die Schneeräumung durch die Gemeinde durchgeführt wird – entsprechend der Strassenabstandsverordnung zurückzuschneiden. Dadurch kann verhindert werden, dass Äste/Sträucher, welche aufgrund der Schneelast herunterhängen, die Räumungsarbeiten behindern. Abschliessend noch zwei wichtige Hinweise: 

  • Fahrzeuge auf dem Gemeindehaus-Parkplatz sind gemäss Parkordnung bis um 06.00 Uhr wegzustellen. 
  • Vor den Wintermonaten sind alle nicht frostsicheren Trinkwasserleitungen und Wasseranschlüsse (z.B. Gartenbewässerung etc.) zu entleeren.