Einbürgerungsverfahren nach KBüG – Berichterstattung
Der Ablauf eines ordentlichen Einbürgerungsverfahrens ist komplex und dauert über mehrere Monate. Die Gesuchstellenden werden umfassend über die Voraussetzungen informiert, benötigen neben dem Gesuch viele Beilagen und müssen den staatsbürgerlichen Test erfolgreich absolvieren. Nach einer 30tägigen Publikationszeit findet ein Gespräch mit dem Gemeinderat statt. Der Abschluss des Verfahrens auf Stufe Gemeinde bildet der Entscheid der Gemeindeversammlung.
Der Gemeinderat erstattet im Sinne von § 19 KBüG für das Kalenderjahr 2022 wie folgt Bericht: Es wurde zwei Einbürgerungsgesuche eingereicht die derzeit in Bearbeitung sind. Ein Gesuch wurde zurückgezogen. Einem kosovarischen Staatsangehörigen und einer Kenianerin wurde das Gemeindebürgerrecht von Hägglingen zugesichert. Es gab keine Abweisungen zu verzeichnen.