Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich an.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen:
- • Heimatschein
- • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
- • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- • Nachweis der Krankenkasse
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Zuzug von einer Aargauer Gemeinde
- • Ausländerausweis mit Abmeldestempel
- • gültiger Reisepass (oder gültiger Personalausweis bei EG/EFTA-
- Staatsangehörigen)
- • Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
- • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
- • Nachweis der Krankenkasse
Zuzug von einem anderen Kanton
- • gültiger Reisepass (oder gültiger Personalausweis bei EG/EFTA-
- Staatsangehörigen)
- • Ausländerausweis mit Abmeldestempel
- • 1 Passfoto gemäss Fotomustertafel
- • Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
- • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- • Nachweis der Krankenkasse
- • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
Zuzug vom Ausland
- • gültiger Reisepass (oder gültiger Personalausweis bei EG/EFTA-
- Staatsangehörigen)
- • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung / Ermächtigung zur Visumerteilung
- • Arbeitsvertrag
- • 2 Passfotos gemäss Fotomustertafel
- • Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
- • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- • Nachweis der Krankenkasse
- • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde