Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Bei Wezug müssen Sie sich bei folgenden Ämtern melden:
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich persönlich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen/Informationen von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen: