Gemeinde Hägglingen

Zum Leben gern


Rufvillage Gemeinde
Hägglingen - Zum Leben gern



Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.


Bei Wezug müssen Sie sich bei folgenden Ämtern melden:

  •       •  Einwohnerkontrolle
  •       •  Sektionschef (Dienstbüchlein vorweisen)
  •       •  Zivilschutzstelle (Dienstbüchlein vorweisen)
  •       •  Schulpflichtige Kinder bei der Schule
  •       •  Feuerwehr (Rückgabe Kleider)

 


Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich persönlich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden.


Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen/Informationen von Ihnen:

  •       •    Niederlassungsbescheinigung
  •       •    Wegzugadresse


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  •       •   Ausländerausweis
  •       •   Wegzugsadresse



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Gemeinde info

Gemeindeverwaltung Hägglingen
Oberdorfstrasse 1
Postfach 96
5607 Hägglingen

T: 056 616 60 20
F: 056 616 60 29
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Täglich: 08:00- 11:30, 14:00 - 16:30
Donnerstag: bis 18:00 Uhr geöffnet