In dringenden Fällen kann bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Passamt Aarau) ein provisorischer Pass beantragt werden. Dieser weist in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Einreise in die Schweiz wieder abzugeben. Für Reisen in gewisse Staaten gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes (Botschaft/Konsulat).
Der provisorische Pass ist noch bis am 26. Februar 2010 bei der Gemeinde zu beantragen. Ab 1. März 2010 erfolgt die Antragstellung direkt beim Passamt Aarau.
Nähere Angaben zum Provisorischen Pass finden Sie auf www.schweizerpass.admin.ch