Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bis 29. Februar 2012 bei der Gemeinde (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden.
Erstmalige Ausstellung der Identitätskarte
- Melden Sie sich bitte persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle, damit ein Antragsformular ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben werden kann. Für eine neue Identitätskarte benötigen wir von Ihnen ein aktuelles Passfoto (ohne Kopfbedeckung, neutraler Hintergrund, Frontaufnahme) sowie einen Ausweis mit Foto zur Identifikation.
Abgelaufene Identitätskarte
- Bitte sprechen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vor. Das ausgestellte Antragsformular muss von Ihnen unterschrieben werden. Dazu benötigen wir Ihre alte Identitätskarte und ein aktuelles Passfoto (ohne Kopfbedeckung, neutraler Hintergrund, Frontaufnahme).
Verlust der Identitätskarte
- Wenn Sie die Verlustmeldung der Kantonspolizei, einen Ausweis mit Foto sowie ein Passfoto (ohne Kopfbedeckung, neutraler Hintergrund, Frontaufnahme) am Schalter der Einwohnerkontrolle vorweisen, wird Ihnen ein Antragsformular für die neue Identitätskarte ausgestellt, welches Sie unterzeichnen müssen.
Identitätskarte für Kinder bis zum 18. Altersjahr
- Sie erscheinen in Begleitung Ihres Kindes am Schalter der Einwohnerkontrolle. Wir bitten Sie, ein aktuelles Passfoto des Kindes mitzubringen. Ein Foto ist ab Geburt notwendig. Eine eigenhändige Unterschrift des Kindes wird ab dem 7. Lebensjahr benötigt.
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu bezahlen.
Die Identitätskarte wird Ihnen ca. zwei Wochen nach Antragstellung per Einschreiben zugestellt.
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