Für die eidg./kant. Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 ist die Urne wie folgt aufgestellt:
Gemeindehaus
Sonntag, 15. Mai 2022 09.00 – 09.30 Uhr
Die Stimmberechtigten haben persönlich an der Urne zu erscheinen; Stellvertretung ist nur unter Ehegatten sowie eingetragenen Partnern zulässig. Wer nicht persönlich an der Urne erscheint (Stv. durch Ehegatte/eingetragener Partner oder briefliche Stimmabgabe), muss seinen Stimmrechtsausweis unterschreiben!