Einbürgerung von Schweizer/innen

Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht von Hägglingen stellen.

Voraussetzung ist ein Wohnsitz von insgesamt 3 Jahren in Hägglingen, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs sein muss..

Die Einbürgerung wird vom Gemeinderat ausgesprochen.

Die Formulare und die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier oder rufen Sie uns an.

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