Der Familienausweis ist ein Auszug aus dem Familienregister und wird vom regionalen Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt.

Dieses Dokument dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden und gibt Auskunft über den Bestand der Familie und ersetzt das Familienbüchlein.

Tritt ein Zivilstandsereignis ein, ist der Familienausweis dem zuständigen Zivilstandsamt für die Nachführung vorzulegen. Es ist jedoch keine beweiskräftige öffentliche Urkunde und es besteht keine Gewähr, dass die Angaben dem neusten Stand entsprechen.

Ein aktueller Familienausweis wird auch im Zusammenhang mit der Einreichung der Scheidung benötigt.

Eine Auflistung der Zivilstandsämter finden Sie Hier