Die Einreichungsfrist für die Steuererklärungen von unselbstständig Erwerbenden ist Ende März, bei selbstständig Erwerbenden und sekundär Steuerpflichtigen Ende Juni.

Fristerstreckungen können beim Gemeindesteueramt oder im Internet unter «eFristen» auf der Seite des kantonalen Steueramtes verlangt werden.

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