Unterbringung von Asylsuchenden; Handlungsbedarf Unterkunft

28. März 2024

Die Gemeinden sind gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von zugewiesenen Asylsuchenden zuständig. Aufgrund der bekannten und sehr angespannten Weltlage ist die Anzahl betroffener Personen in den letzten Monat stark angestiegen und eine Beruhigung der Situation ist nicht in Sicht. Das Department Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau informiert die Gemeinden regelmässig über ihre Aufnahmepflicht. Gemäss aktuellsten Mitteilungen wird im laufenden Jahr ungefähr mit gleich vielen Asylgesuchen gerechnet, wie im vergangenen Jahr. Hägglingen verzeichnet im Moment eine Aufnahmepflicht von 29 Personen.

Die unserer Gemeinde zugewiesenen Asylsuchenden (ausgenommen Privatunterbringungen) sind in zwei von der Gemeinde gemieteten Liegenschaften untergebracht. Diese Mietverhältnisse werden von der Gemeinde sehr geschätzt. Da es sich jedoch in beiden Fällen nur um befristete Mietverträge handelt, benötigt Hägglingen per Ende 2025 eine langfristige Unterkunftslösung. Wird keine fristgerechte Lösung gefunden, drohen Ersatzabgaben von bis zu Fr. 900'000.00 pro Jahr, was einer Belastung von ca. 15 Steuerprozenten entspricht.

Abklärungen nach einer möglichen Verbundslösung bei den umliegenden Gemeinden blieben ohne Erfolg und trotz Aufruf an die Bevölkerung, gingen keine Angebote für passende Liegenschaften für die Unterbringung von Asylsuchenden ein.

Mit der eingesetzten Projektgruppe (Vertreter der Ortsparteien und Vertreter des Gemeinderates) wurden verschiedene Möglichkeiten geprüft und diskutiert. Schlussendlich haben sich die Projektgruppe und der Gemeinderat für eine eigene und nachhaltige Lösung – einen nutzungsflexiblen Neubau – entschieden. Damit der sehr sportliche Zeitplan für eine neue Asylunterkunft eingehalten werden kann, muss jetzt die Planung in Angriff genommen werden. Der dafür notwendige Planungskredit wird an der bevorstehenden Sommer-Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 bei den Stimmberechtigten beantragt. Bis zur Gemeindeversammlung werden die Projektgruppe und der Gemeinderat weitere Vorabklärungen / Vorarbeiten tätigen und erste Planungstätigkeiten vornehmen, damit wir Sie spätestens an der Gemeindeversammlung umfangreich und detailliert informieren können. Den Gemeindeversammlungs-Termin vom 20. Juni 2024 sollten Sie sich daher bereits jetzt in der Agenda eintragen.